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Videoüberwachung für Gewerbe – Das müssen Sie beachten

Videoüberwachung für Gewerbe – Das müssen Sie beachten

Einbrüche und Vandalismus sind seit Jahren ein ernstzunehmendes Thema – betrifft den Statistiken zufolge doch jede zweite Firma. In der Folge nimmt auch der Einsatz von Videoüberwachungslösungen für Gewerbe immer weiter zu: Mehr und mehr Unternehmen sehen es als ihre Pflicht an, sich selbst, ihre Kunden und ihre Mitarbeiter vor Einbrüchen und Übergriffen zu schützen. Eine Videoüberwachung für Gewerbe- und Industrieobjekte soll in diesem Zusammenhang für zusätzliche Sicherheit sorgen. Das klingt erst einmal recht simpel, tatsächlich ist es das aber nicht: Denn die gesetzlichen Regelungen rund um das Thema sind ausgesprochen streng. Im Folgenden erfahren Sie, worauf Sie achten sollten, wenn Sie darüber nachdenken, eine Videoüberwachung für Gewerbe zu installieren.

Mit Videoüberwachung Gewerbe schützen

Die Videoüberwachung ist nicht nur im privaten Bereich, sondern auch für Gewerbe- und Industrieflächen von großem Nutzen. Der Grund: Sie kann nicht nur zur Außenüberwachung eingesetzt werden, um vor Einbrüchen oder Vandalismus zu schützen, sondern auch im Innenbereich, wo sie die Sicherheit für Kunden und Mitarbeiter erhöht. Hochauflösende Kameras erkennen zuverlässig Gesichter, Autokennzeichen und Co., so dass mögliche Gefahrenquellen frühzeitig identifiziert werden können. Die Vorteile der Videoüberwachung dürften damit auf der Hand liegen: Nicht nur können mit ihrer Hilfe viele Straftaten bereits vor ihrer Entstehung bekämpft werden – sie hilft auch dabei, Wirtschaftsgeheimnisse zu schützen und Produktionsprozesse zu optimieren. Zufahrten, Parkplätze und Außenbereiche können dank einer Videoüberwachung rund um die Uhr im Blick gehalten werden, um Vorfälle wie Vandalismus, unberechtigtes Parken oder Unfallflucht zu vermeiden oder zu klären. Außerdem erhöht eine Videoüberwachung die Hemmschwelle möglicher Täter beziehungsweise erleichtert im Falle einer Tat deren Identifizierung. Ist dann noch ein Sicherheitsdienst zugegen, kann im Ernstfall schnell eingegriffen werden.

Videoüberwachung Gewerbe Rechtslage

Die Gründe für den Einsatz einer Videoüberwachung für Gewerbe- und Industrieobjekte sind vielfältig. Wichtig ist, dass die gesetzlichen Regelungen befolgt werden, weil andernfalls schnell hohe Bußgelder drohen. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich daher stets, einen Experten hinzuzuziehen, bevor eine Videoüberwachung Gewerbe installiert wird. Die rechtliche Grundlage für eine rechtlich einwandfreie, datenschutzkonforme Nutzung findet sich in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sie besagt, dass die Erfassung und Speicherung personenbezogener Daten im Rahmen einer Videoüberwachung nur zulässig sind, wenn sie zur Wahrung der rechtmäßigen Interessen der Firma erforderlich ist. Außerdem dürfen die Interessen oder Grundrechte der überwachten Personen nicht überwiegen oder verletzt werden. Die Interessen des überwachenden Unternehmens und der überwachten Personen sind also immer sorgfältig gegeneinander abzuwägen. Zusätzlich enthält auch das Bundesdatenschutzgesetz einen Paragrafen über die Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume. Er besagt, dass eine Videoüberwachung nur eingesetzt werden darf, wenn sie der Aufgabenerfüllung und Wahrnehmung des Hausrechts dient. Außerdem muss sie konkreten Zwecken und berechtigten Interessen folgen. Unzulässig ist die Videoüberwachung überall dort, wo Grundrechte verletzt werden – so zum Beispiel in Intimzonen wie Toiletten oder Umkleidekabinen. Auch reine Freizeitbereiche wie Foyers oder Aufenthaltsräume dürfen nicht überwacht werden. Aus den gesetzlichen Regelungen rund um den Videoüberwachung Gewerbe Datenschutz folgt der Schluss, dass eine Videoüberwachung für Gewerbe stets mit Bedacht erfolgen sollte. Es geht dabei nicht nur darum, rechtliche Risiken zu mindern, sondern vor allem auch darum, die Rechte der Kunden und Mitarbeiter zu wahren. Selbst bei vermeintlich harmlosen Vorrichtungen sollte im Zweifelsfall unbedingt ein Experte hinzugezogen werden.

Welche technischen Möglichkeiten gibt es?

Grundsätzlich sind die Möglichkeiten bei einer Videoüberwachung für Gewerbe vielfältig. Die technische Entwicklung steht seit Jahren nicht still, so dass längst nicht mehr nur auf analoge Kameras zurückgegriffen werden kann. Hochauflösende IP-Kameras sind ernstzunehmende Alternativen. Auch eine Übertragung des Videomaterials auf mobile Endgeräte wie Tablets oder Smartphones ist möglich. Dagegen bestehen die analogen Kameras, die nach wie vor sehr beliebt sind, aus Kabel, Monitor und Kamera. Die Videoaufnahmen werden über das Kabel direkt an den Bildschirm übermittelt. Doch ganz gleich, ob analog oder digital: Es bleibt festzuhalten, dass sich heutzutage für nahezu jeden Einsatzbereich das passende Modell zur Videoüberwachung finden lässt. Um eine Gewerbe- oder Industriefläche großflächig zu überwachen, werden natürlich mehrere Kameras benötigt. Gemeinsam setzen sie sich zu einer Videoüberwachungsanlage zusammen, in der das gesammelte Bildmaterial aller Kameras zentral abgespeichert wird.

Videoüberwachung Gewerbe Datenschutz

Ehe Gewerbetreibende sich eigenmächtig an die Installation einer Videoüberwachung machen, sollten sie zunächst unbedingt einige rechtliche Überlegungen in Betracht ziehen. Denn die datenschutzrechtliche Lage ist, wie bereits erwähnt, nicht gerade übersichtlich. Eine sorgfältige Auseinandersetzung mit den gesetzlichen Regelungen ist daher unerlässlich. Im Zweifelsfall lohnt es sich immer, einen Experten hinzuzuziehen, zumal im Falle einer Missachtung, sei sie nun absichtlich oder versehentlich, hohe Bußgelder drohen. Laut DSGVO ist die Erfassung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten wie Bildmaterial und Videoaufnahmen nur erlaubt, wenn sie berechtigten Interessen dient. Gleichzeitig dürfen die Persönlichkeitsrechte der überwachten Personen nicht verletzt werden. Hinzu kommt, dass die Videoüberwachung grundsätzlich nur unter ausdrücklicher Zustimmung erlaubt ist. Eine verdeckte Videoüberwachung ist also nicht rechtmäßig. Zudem muss die Videoüberwachung klar kommuniziert werden, das heißt, die Anbringung von Hinweisschildern ist verpflichtend. Diese Schilder müssen für jede Person, die die Gewerbe- oder Industriefläche betritt, gut zu sehen sein. Die Aufnahmen sind so schnell wie möglich wieder zu löschen. Dass sie nicht zum Ausspähen der Mitarbeiter verwendet werden dürfen, ist klar. Außerdem muss die Videoüberwachung verhältnismäßig und zweckgebunden sein. Von Seiten des Unternehmens, das sich für die Installation von Kameras entscheidet, muss ein berechtigtes Interesse bestehen – wobei die DSGVO leider nicht klar regelt, was genau damit gemeint ist. Eine potenzielle Gefahrenlage, so zum Beispiel, weil Ihr Gewerbe mit wertvollen Gütern handelt, ist aber auf jeden Fall ein ausreichender Grund. Zu guter Letzt müssen die Daten auf eine Art und Weise verarbeitet werden, die gewährleistet, dass sie nicht in die Hände Dritter gelangen können.

Fazit: Videoüberwachung Gewerbe installieren

Die Videoüberwachung Gewerbe Rechtslage, das haben wir gehört, ist streng. Gewerbetreibende sollten daher auf keinen Fall überstürzt handeln, indem sie Kameras installieren, ohne sich zuvor mit den gesetzlichen Regelungen befasst zu haben. Am besten klären Sie bereits im Vorfeld die Frage, ob eine Videoüberwachung überhaupt zweckgebunden und verhältnismäßig ist. Auch die Speicherdauer und Verarbeitungszwecke des Bildmaterials sind abzuklären – am besten unter Einbeziehung eines Experten, der Sie über die gesamte Planung hinweg begleitet. Idealerweise binden Sie sowohl den Betriebsrat als auch einen Datenschutzbeauftragten mit ein, um die Einhaltung der DSGVO zu gewährleisten. Im Rahmen einer Betriebsvereinbarung wird die Videoüberwachung mit dem Betriebsrat abgestimmt. Nur, wenn sich hier beide Parteien gleichberechtigt auf eine Lösung einigen, die die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter berücksichtigt, kann auch tatsächlich eine Videoüberwachung erfolgen. Sollte kein Betriebsrat in Ihrer Firma vorhanden sein, muss stattdessen die Einwilligung aller betroffenen Mitarbeiter vorliegen. Wir, das Team von Einbruchschutz Jünger aus Kelsterbach, sind im Zweifelsfall gerne an Ihrer Seite, um etwaige Unklarheiten im Hinblick auf die DSGVO mit Ihnen abzuklären – für eine hochwertige Sicherheitslösung, die Ihren Bedürfnissen in jeder Hinsicht gerecht wird. Überlassen Sie rund um das wichtige Thema Sicherheit nichts dem Zufall, sondern nehmen Sie Kontakt auf!
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